Mitbestimmung_bei_Umschulungen_von_Mitarbeitern
Soziale Angelegenheiten
28. Januar 2026

Mitbestimmung bei Umschulung

Als Betriebsrat hast Du großen Einfluss darauf, wie Weiterbildung und Umschulung im Betrieb ablaufen, besonders wenn es um die Qualifizierung der Beschäftigten geht. Gerade bei Themen wie Umschulung kannst Du viel für Deine Kolleg:innen bewirken. Nutze Deine Mitbestimmungsrechte aktiv, um faire, praxistaugliche Lösungen zu schaffen, die für die Beschäftigten wirklich etwas bringen.

Mitbestimmung bei Umschulung: Das sind Deine Rechte als Betriebsrat

Im Arbeitsalltag sind Umschulungen und Weiterbildungen wichtiger denn je, sei es durch Digitalisierung, Umstrukturierungen oder persönliche Veränderungen. Genau hier ist Dein Engagement als Betriebsrat gefragt! Das Betriebsverfassungsgesetz – vor allem §§ 92, 96 und 98 BetrVG – sichert Dir ein echtes Mitbestimmungsrecht bei allen Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung, also auch bei Umschulungen.

Heißt konkret: Ohne Deine Zustimmung kann der Arbeitgeber nicht einfach allein entscheiden.

Deine Aufgaben rund um Umschulungen und Weiterbildungen

In der Praxis tauchen viele Fragen auf: Ein Kollege soll wegen einer neuen Unternehmensstruktur umgeschult werden; ein Team muss für eine neue Technologie geschult werden; eine Kollegin fragt, ob es Unterstützung für eine zweite Ausbildung gibt. Genau hier bist Du gefragt:

  • Überprüfe, ob alle fair ausgewählt werden und niemand benachteiligt ist.
  • Achte darauf, dass die Inhalte, die Dauer und das Ziel der Umschulung klar definiert und für die Beschäftigten nachvollziehbar sind.
  • Sorge dafür, dass Umschulungen während der regulären Arbeitszeit und ohne unbezahlte „Lücken“ stattfinden.

Praxistipps für Deine Mitbestimmung

Sieh Umschulungen als Chance, um gemeinsam mit dem Arbeitgeber und den Beschäftigten neue Perspektiven zu schaffen. Frag Dich:

Welche Qualifikationen werden wirklich gebraucht?

Berücksichtigt man sowohl die Wünsche als auch die Fähigkeiten der Beschäftigten?

Gibt es vielleicht auch Alternativen zur Umschulung – wie individuelle Weiterbildungen?

Lass Dich nicht mit allgemeinen Aussagen abspeisen, sondern fordere klare und vollständige Informationen ein. Nutze Deine Rechte aus dem BetrVG: Du hast Anspruch auf alle relevanten Unterlagen, kannst Vorschläge machen und bei Bedarf auch Verhandlungen aufnehmen.

Kernaussagen für Deine Arbeit als Betriebsrat

  • Mitbestimmen ist Pflicht: Umschulungsmaßnahmen dürfen nicht ohne Deine Zustimmung gestartet werden.
  • Chancengleichheit: Setze Dich dafür ein, dass Umschulungen transparent und gerecht ablaufen, damit alle Beschäftigten eine echte Qualifikationschance haben.
  • Rechte nutzen, Lösungen schaffen: Mit Deinem Engagement sorgst Du dafür, dass Qualifizierung Arbeitsplätze erhält, Kolleg:innen weiterbringt und niemand benachteiligt wird.

FAQ

Welche konkreten Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei Umschulungen?

Nach § 98 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht bei allen betrieblichen Bildungsmaßnahmen – also auch bei Umschulungen. Der Arbeitgeber darf diese Maßnahmen nur mit Zustimmung des Betriebsrats einführen. Ihr könnt Änderungen vorschlagen und Verbesserungen einfordern.

Wie kann ich als Betriebsrat die Qualität von Umschulungen beeinflussen?

Du kannst darauf achten, dass Aufbau und Inhalte der Qualifizierungsmaßnahme den Beschäftigten wirklich helfen. Prüfe genau das Ziel, die Methoden und die Anbieter. Wenn Du Verbesserungsvorschläge hast oder Zweifel bestehen, stehen Gespräche mit dem Arbeitgeber an. Kommt Ihr nicht zusammen, kannst Du auch eine Einigungsstelle einschalten.

Gilt die Mitbestimmung auch bei freiwilligen Weiterbildungen?

Dein Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf alle Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, die vom Arbeitgeber angeboten werden – unabhängig davon, ob sie verpflichtend sind oder freiwillig. Entscheidend ist, dass die Qualifizierung vom Arbeitgeber organisiert und bezahlt wird. So kannst Du als Betriebsrat immer für faire Weiterbildung sorgen und die Interessen Deiner Kolleg:innen vertreten.