Wer darf wählen und kandidieren?
Das aktive Wahlrecht, also das Recht, an der Betriebsratswahl teilzunehmen, steht grundsätzlich allen Beschäftigten zu, die mindestens 16 Jahre alt sind und zum Betrieb gehören. Eine Ausnahme gibt es: Leitende Angestellte dürfen nicht mitwählen. Das ist im Betriebsverfassungsgesetz (§ 7 BetrVG) klar geregelt, denn der Betriebsrat soll authentisch die Interessen der Belegschaft vertreten und nicht die des Managements.
Gut zu wissen: Ob Du in Teilzeit arbeitest, befristet angestellt bist, auf Minijobbasis beschäftigt wirst oder häufig im Außendienst bist, solange Du regelmäßig zu Deinem Betrieb gehörst, steht Dir das Wahlrecht zu. Deine Stimme macht einen Unterschied!
Kandidatur Betriebsrat: Wer kann sich aufstellen lassen?
Fragst Du Dich, ob Du selbst für den Betriebsrat kandidieren kannst? Das passive Wahlrecht, also die Voraussetzung, Dich zur Wahl aufstellen zu lassen ist ähnlich geregelt: Du musst dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehören (§ 8 BetrVG). Wenn der Betrieb ganz neu gegründet wurde, reicht es aus, dass Du seit Beginn dabei bist.
Neben leitenden Angestellten sind nur Beschäftigte ausgeschlossen, die aus wichtigem Grund schon einmal aus dem Betriebsrat ausgeschlossen wurden. Im Großen und Ganzen sind die Hürden für eine Kandidatur also niedrig. Der Betriebsrat lebt von verschiedenen Perspektiven, trau Dich ruhig, mitzumachen!
Was heißt das praktisch?
Egal ob Wahlrecht oder Kandidatur: Nimm Deine Mitbestimmungsmöglichkeiten ernst! Gerade, wenn Betriebsräte neu gewählt werden, kommt oft die Frage auf, wie man sich am besten engagieren kann. Der erste Schritt ist immer eine faire Wahl und eine gute Auswahl engagierter Kandidat:innen. Auch kleinere Unternehmen profitieren davon, die Voraussetzungen zur Wahl und Kandidatur offen und transparent zu kommunizieren.
- Alle Beschäftigten ab 16 Jahren, die dem Betrieb angehören, dürfen den Betriebsrat wählen.
- Für eine Kandidatur im Betriebsrat brauchst Du mindestens sechs Monate Betriebszugehörigkeit.
- Ob Du befristet, in Teilzeit oder Vollzeit beschäftigt bist, spielt keine Rolle: Die allermeisten Beschäftigten dürfen wählen und sich zur Wahl stellen.
Mit diesem Wissen bist Du bestens vorbereitet, bei der nächsten Betriebsratswahl aktiv zu werden – als Wähler:in oder vielleicht sogar als Kandidat:in. Dein Engagement macht den Unterschied!
FAQ
Muss ich Vollzeit angestellt sein, um den Betriebsrat wählen zu dürfen?
Nein, das ist nicht erforderlich. Auch Teilzeitkräfte, Aushilfen und befristet beschäftigte Arbeitnehmer:innen haben das Wahlrecht, solange sie regelmäßig für den Betrieb tätig sind und mindestens 16 Jahre alt sind.
Darf ich kandidieren, wenn ich noch in der Probezeit bin?
Ja, unter einer Bedingung: Du musst seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sein. Ob Du dich noch in der Probezeit befindest, spielt für die Kandidatur keine Rolle. Entscheidend ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Können leitende Angestellte wählen oder kandidieren?
Nein, das ist ausdrücklich ausgeschlossen. Leitende Angestellte dürfen weder wählen noch für den Betriebsrat kandidieren. Das Betriebsverfassungsgesetz sorgt so dafür, dass der Betriebsrat unabhängig vom Management bleibt.
Was passiert, nachdem ich als Betriebsratsmitglied gewählt wurde?
Nach der Wahl beginnt Deine Amtszeit als Betriebsratsmitglied. In der ersten Sitzung wählt das Gremium den Vorsitz und die Stellvertretung, anschließend nimmst Du Deine Aufgaben auf und hast Anspruch auf Schulungen für Betriebsräte, um Deine Rolle sicher auszuüben.